musikalische Früherziehung
€ 35,00 monatlich, Laufzeit 12 Monate mit Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten
Instumental- und Gesangsunterricht
30 Minuten wöchentlich 75,00 Euro bei 6 Monaten Mindestlaufzeit
82,00 Euro bei 3 Monaten Mindestlaufzeit
89,00 Euro bei monatlicher Kündigung
45 Minuten wöchentlich 12,50 Euro bei 6 Monaten Mindestlaufzeit
125,00 Euro bei 3 Monaten Mindestlaufzeit
135,00Euro bei monatlicher Kündigung
60 Minuten wöchentlich 149,00Euro bei 6 Monaten Mindestlaufzeit
155,00 Euro bei 3 Monaten Mindestlaufzeit
165,00 Euro bei monatlicher Kündigung
AGB für unsere Kontingente
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Schöttke
Gültig für Verträge die ab dem 01.01.2023 geschlossen werden.
§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach den jährlichen gesetzlichen Schultagen (36 Wochen) gemäß der
Ferienordnung, sowie den kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW.
1 Monat Laufzeit 3 Unterrichtseinheiten
3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
12 Monate Laufzeit 36 Unterrichtseinheiten
Musikkarussell : 4 Unterrichtseinehite á 15 oder 30 Minuten
§ 2 – Unterrichtsort
1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Musikschule Schöttke statt.
2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw
Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher
Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach
rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den
vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der OnlineÜbertragung
trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen
Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten
nachgeholt bzw, wenn nich anders möglich, erstattet.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und
unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw.
abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben,
Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg,
Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
§ 3 – Unterrichtsbeiträge
1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).
2. Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am
darauf folgenden Werktag.
3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren
berechnet.
4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor.
Im Falle einer Anpassung der Mehrwertsteuer wird diese auf die Unterrichtsgebühr umgelegt.
In diesen Fällen ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 4 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen
eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht
Fachbelegung) erhoben. Ausgenommen sind Schüler der musikalischen Früherziehung
§ 5 – Unterrichtsfreie Zeiten
An den gesetzlichen, kirchlichen Feiertagen, Rosenmontag, Weiberfastnacht sowie in den Ferienzeiten des Landes NRW
findet kein Unterricht statt.
§ 6 – Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt die von Ihnen im Vertrag angebene Mindestlaufzeit.
Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich (Brief,Email) erfolgen.
Wird der Unterricht nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit unbefristet um jeweils einen weiteren Monat und
kann dann
mit einer Frist von 30 Tagen monatlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ändern sich die Gebühren gmäß
monatlicher Kündigung.
§ 7 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung
oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei
Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 8 – Haftung und Hausordnung
1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen,
Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
§ 9 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung
nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische
Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der
geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird
Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung
in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
© Musikschule Schöttke, 41352 Korschenbroich, Gartenstr. 10. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.01.2023
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