Preise und AGB

 

musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahre
€ 35,00 monatlich, Laufzeit 12 Monate mit Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten

Musikkarussell
€ 89,00 einmalig für 4 Unterrichtseinheiten á 30 Minuten incl. Instrument und Notenmaterial je Instrument.
€ 45,00 einmalig für 4 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten incl. Instrument und Notenmaterial je Instrument.  (für Kleinkinder)
 


Instumental- und Gesangsunterricht Kinder bis 24 Jahre    Erwachsene ab 25 Jahre
 30 Minuten wöchentlich       79,00 Euro bei 12 Monaten Mindestlaufzeit               82,95 Euro                                                 
 45 Minuten wöchentlich    118,50 Euro bei 12Monaten Mindestlaufzeit               124,50 Euro        
 60Minuten wöchentlich    158,00 Euro bei 12 Monaten Mindestlaufzeit               165,90 Euro         

Die Beträge sind monatliche Abschlagszahlungen jeweils fällig zum 1. eines jeden Monats.  

10er Prepaid Karte 299,00 Euro  (10 Unterrichtseinheiten á 30 Minuten)
Die Prepaid 10er Karte ermöglicht eine individuelle Terminabsprache mit dem Dozenten.
Sie sind an keine festen Termine gebunden.
Die Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, ist nicht übertragbar und es findet auch keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten statt.

                                                   

                                                  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Schöttke

 

§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten
        Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach den jährlichen gesetzlichen Schultagen (36 Wochen) gemäß der
        Ferienordnung, sowie den kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW.  
    
 

   § 2 – Unterrichtsort

        1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Musikschule Schöttke statt.
        2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw
            Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher
            Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach
            rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den
            vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der OnlineÜbertragung
            trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen
            Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten
            nachgeholt bzw, wenn nich anders möglich, erstattet.
            Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und
            unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw.
            abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben,
            Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg,
            Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
 
 

§ 3 – Unterrichtsbeiträge 
        1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die Laufzeit von 12 Monaten (siehe § 1  )gerechnet.
        2. Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am
            darauf folgenden Werktag.
        3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren
            berechnet.
        4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor.
            Im Falle einer Anpassung der Mehrwertsteuer wird diese auf die Unterrichtsgebühr umgelegt.
            In diesen Fällen ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

§ 4 – Kopierlizenzgebühr

         Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen
         eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht
         Fachbelegung) erhoben. Ausgenommen sind Schüler der musikalischen Früherziehung

 

§ 5 – Unterrichtsfreie Zeiten
         An den gesetzlichen, kirchlichen Feiertagen, Rosenmontag, Weiberfastnacht sowie in den Ferienzeiten des Landes NRW
         findet kein Unterricht statt.

§ 6 – Vertragslaufzeit und Kündigung
        1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate mit einen Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten
           Eine Kündigung muss  spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich (Brief,Email) erfolgen.
           Wird der Unterricht nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 6 Monate auf 12 Monate
           Nach 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit unbefristet um jeweils einen weiteren Monat und kann dann mit einer Frist 
           von 30 Tagen zum Monatsende des Folgemonats gekündigt werden.  
          
§ 7 – Organisatorische Neuregelungen
        Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung
        oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei
        Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.


§ 8 – Haftung und Hausordnung
        1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen,
            Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
         2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

 

§ 9 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
        Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung
        nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische
        Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der
        geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird
        Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung
        in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

© Musikschule Schöttke, 41236 Mönchengladbach, Gartenstr. 139. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.03.2024

 

 

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